Secret Service

...es einfach mal aussprechen können


 

 

 

Möchten Sie etwas loswerden? Gedanken und Gefühle, die immer wieder in Ihnen kreisen?

 

Zu mir kommen immer wieder Menschen - sicher auch durch meine eigene Biografie - die sich einfach nur einem anderen Menschen anvertrauen möchten.

 

Manchmal sind es wirklich dramatische Geheimnisse, die KlientInnen teilen möchten, oft sind es aber auch scheinbar "harmlose" Geheimisse.

 

Für die einzelne Person sind sie aber belastend. Denn in Ihrem Umfeld können sie sich nicht offenbaren, weil sie Konsequenzen fürchten müssen, die eben nicht harmlos sind. Deshalb schweigen Sie. Und dieses Schweigen belastet.

 

Auch diese Klienten und Klientinnen wollen keine Ratschläge, kein Coaching und keine Therapie.  Im Gegensatz zu "Raus aus dem Gefängnis" geht es hier nicht darum, den Mut und den Weg zu finden, Ihr Geheimnis zu "outen" . Es geht darum auszusprechen, um sich damit zu erleichtern, ohne Konsequenzen ziehen oder befürchten zu müssen.

 

Wenn Sie etwas "einfach mal aussprechen möchten" schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an, um einen Termin zu vereinbaren.

 


 

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich darauf.         



Diesen Service biete ich Ihnen am Telefon oder als Gespräch von Angesicht zu Angesicht. Bei Mail und Onlinekontakt ist dieses auch anonym möglich. Natürlich kann sich auch aus anonymen Gesprächen ein persönlicher Austausch entwickeln.

 

Bei Interesse rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Schauen Sie sich bitte auch die Rahmenbedingungen für Onlinecoaching und Telefoncoaching an.


Wofür ich nicht die Richtige bin:

Wenn ihre Geheimnisse mit Ihnen als Täter bei Gewalt an oder Missbrauch von Dritten zu tun haben. Ich finde es ehrenwert, wenn Sie daran arbeiten wollen, aber bei diesen Themen will und kann ich nicht neutral sein. Dafür bin ich nicht die Richtige.

Wichtige rechtliche Information:

Als Heilpraktikerin habe ich zwar eine Schweigepflicht, diese gilt jedoch nicht gegenüber der Polizei oder vor Gericht (Zeugnisverweigerungrecht). Wenn Sie mir also von einer Straftat erzählen, muss ich darüber Auskunft geben. Ich darf nicht schweigen, das dürfen nur Ärzte und Geistliche.